- Verkehrsleitsystem
- Ver|kehrs|leit|sys|tem, das:System von Verfahren u. Einrichtungen zur Sicherstellung od. Unterstützung eines reibungslosen Ablaufs des ↑ Verkehrs (1).
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Verkehrsleitsystem,Verfahren und Einrichtungen zur Sicherstellung oder Unterstützung einer günstigen Abwicklung des Verkehrsablaufs. Nachdem derartige Verfahren im Schienen- und Luftverkehr seit langem üblich und für einen sicheren und reibungslosen Betrieb unerlässlich sind, konzentriert sich die gegenwärtige Entwicklung auf die Einführung beziehungsweise nachhaltige Funktionsausweitung von Verkehrsleitsystemen im Straßenverkehr.Mithilfe von Zielführungssystemen wird dem Autofahrer nach der Eingabe des Ziels in den Bordcomputer (Navigationsrechner) die optimale Streckenführung angesagt oder auf einem Monitor angezeigt (Navigationssysteme). Zu den Verkehrsleitsystemen zählen auch die Wechselverkehrszeichen zur Verkehrsbeeinflussung, z. B. an Fernstraßen, Autobahnen und in Tunneln. Dabei werden den Autofahrern verkehrsbedingte Höchstgeschwindigkeiten u. a. Informationen (z. B. Staumeldungen, Nebelwarnungen, Fahrbahnsperrungen) nur bei Bedarf signalisiert. In die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen, die die Zahl der Fahrzeuge an den Zentralrechner des Systems übermitteln, liefern dabei die erforderlichen Messwerte über das Verkehrsaufkommen. Die Beleuchtungselemente der Wechselverkehrszeichen bestehen aus Halogenlampen, Lichtteilern (halbdurchlässige Spiegel) und (Glasfaser-)Lichtleitern. Die Erfahrungen mit Wechselverkehrszeichen bestätigen die Erwartung, dass damit die Zahl der Unfälle mit Personenschaden oder schwerem Sachschaden deutlich gesenkt werden kann. Auch die Durchlassfähigkeit stark befahrener Streckenabschnitte kann dadurch erhöht werden.* * *
Ver|kehrs|leit|sys|tem, das: System von Verfahren u. Einrichtungen zur Sicherstellung od. Unterstützung eines reibungslosen Ablaufs des Verkehrs (1): ... Zusatzdiensten wie einem V.: Auf dem Display wird dem Fahrer bei aktuellen Problemen eine Straßenkarte mit einem Umweg angezeigt (Welt 25. 8. 95, WR2).
Universal-Lexikon. 2012.